Carnet de Passages: Der Reisepass für’s Fahrzeug

Will man ein im Heimatland weiterhin zugelassenes Motorfahrzeug in das außer-europäische Ausland mitnehmen (temporär) ist in vielen Ländern für die Einfuhr ein so genanntes Carnet de Passage en Douane (kurz „Carnet“) erforderlich. Mit dem Carnet ist ein „Import“ des Fahrzeuges möglich, OHNE Einfuhrsteuern zahlen zu müssen, man muss das Fahrzeug im jeweiligen Land nicht zulassen und auch gelten (bis auf wenige Ausnahmen) die Fahrzeugspezifikationen desjenigen Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist (will z.B. heißen: Zusatzscheinwerfer, die in Deutschland den TÜV haben, in Australien aber nicht zugelassen wären, sind trotzdem erlaubt – naja, mehr oder weniger). Das Carnet soll verhindern, dass Fahrzeuge ohne Gebühren „importiert“ werden, später im Land verkauft werden und somit steuerfrei reel importiert wurden. Das Carnet ist somit eine Art Reisepass für das Fahrzeug; bei Einreise wird das Fahrzeug „eingestempelt“ und bei Ausreise wieder „ausgestempelt“. Diese Stempel sind extrem wichtig und man sollte immer darauf achten, dass der Zollbeamte richtig stempelt und alle relevanten Felder korrekt ausgefüllt sind.

Das Carnet stellen im Allgemeinen die im Heimatland ansässigen Automobilclubs (in Deutschland nur der ADAC) aus. Um das Carnet zu erhalten, muss beim Automobilclub eine Kaution in Höhe von (in unserem Fall) 10% des aktuellen Fahrzeugwertes hinterlegt werden  (dient als Sicherheit, dass man das Fahrzeug doch nicht „aus Versehen“ im fremden Land verkauft). Bisher kennt der ADAC nur eine Staffelung des Wertes bis € 75.000,- (den Wert kann man selber angeben, muss aber vom ADAC als glaubhaft eingestuft werden). Dieser Art der Kautionsfindung ist für moderne Expeditionsmobile nicht gerade realistisch; in unserem Fall haben wir das direkte Gespräch mit dem ADAC gesucht und uns auf einen höheren Wert geeinigt, der für beide Seiten tragbar war.

Das Carnet ist ab Ausstellungsraum immer genau ein Jahr gültig. Ist man länger unterwegs stellt der ADAC auch so genannte Anschluß-Carnets aus; dieses kostet dann „nur“ noch die Bearbeitungsgebühr zzgl. Versandkosten an den Ort, wo man sich gerade immer befindet.

Sobald das Fahrzeug dann wieder in Europa ist (Hafen oder Landesgrenze) muss man das Carnet unbedingt beim Zoll abstempeln lassen – dieser Stempel bescheinigt, dass das Fahrzeug wieder „daheim“ ist. Nach Rücksendung des Carnets an den ADFAC erhält man seine (nicht verzinste) Kaution zurück.

Die Beantragung des Carnets ist recht einfach. Hilfreiche Informationen hierzu und das Antragsformular finden sich auf der Homepage des ADAC hier oder unter https://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/fahrzeug_reisen/carnet_de_passage/